2024-09-20 //wemotion
Das Barrierfreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juli 2021 verabschiedet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um, sodass europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit gelten. Es zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Mit dem BFSG wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Personen mit vorübergehenden Einschränkungen Produkte und Dienstleistungen gleichberechtigt nutzen können.
Das BFSG gilt insbesondere für folgende Produkte und Dienstleistungen:
Ein wichtiger Bereich, den das BFSG umfasst, sind "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr". Definiert werden die "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" als "Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und über Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten werden und elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden". Das bedeutet, dass alle geschäftlichen Transaktionen, die über Websites und Apps abgewickelt werden, von den Anforderungen des BFSG betroffen sind und barrierefrei gestaltet sein müssen.
Wenn es sich bei deiner Website um einen Onlineshop handelt oder du geschäftsanbahnende Dienstleistungen anbietest, also einen Kauf oder eine Buchung ermöglichst, dann bist du dazu verpflichtet, deine Website bis zum 28. Juni 2025 barrierfrei zu gestalten. Bedeutet, bewegst du dich mit deinen geschäftsanbahnenden Dienstleistungen im B2C-Bereich (Business to Consumer), also richtet sie sich direkt an Verbraucher, gilt das BFSG für dich. Voraussichtlich fallen auch Websites mit Kontaktformularen und der Möglichkeit zur Terminbuchung unter dieses Gesetz. Welche Möglichkeiten zur Interaktion auf Websites das Gesetz mit einschließt, lässt sich nicht eindeutig festhalten, sodass es sich empfiehlt, im Einzelfall einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Wir wollen und können mit unserem Blogbeitrag zum Barrierfreiheitsstärkungsgesetz keine Rechtsberatung leisten.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, genutzt werden können. Websites müssen bei der Gestaltung den internationalen WCAG-Kriterien (Web Content Accessibility Guidelines) entsprechen. Diese Richtlinien umfassen folgende Prinzipien:
Laut dem jetzigen Stand sind private sowie B2B-Websites nicht vom BFSG betroffen. Zudem sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro ebenfalls von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.
Auch wenn das BFSG deine Website nicht direkt betreffen sollte, empfehlen wir dennoch, über eine barrierefreie Gestaltung nachzudenken. So stellst du sicher, dass deine Inhalte für alle Menschen zugänglich sind und du eine größere Zielgruppe erreichst.
Als Digitalagentur bieten wir dir an, deine Website auf Barrierefreiheit zu prüfen und nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und der Konformitätssufe AA zu optimieren.
Bitte beachte jedoch, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Da der Gesetzestext des BFSG keine genauen Definitionen zur Anwendung von Barrierefreiheit vorgibt, sondern auf die europäische Norm EN 301 549 verweist, die sich wiederum auf die AA-Standards der WCAG 2.1. bezieht, empfehlen wir, im Einzelfall einen Rechtsbeistand zu konsultieren, um zu prüfen, ob das BFSG für deine Website gilt.
Barrierefreiheit ist unsere gemeinsame Verantwortung, um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Eine barrierefreie Gestaltung von Websites und digitalen Anwendungen ermöglicht allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen. Dies bringt viele Vorteile mit sich: Barrierefreie Websites stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten haben wie alle anderen, was zu mehr Chancengleichheit führt. Durch Barrierefreiheit erreichen Sie eine größere Zielgruppe. Zudem sind barrierefreie Websites in der Regel auch für alle anderen Nutzer einfacher und intuitiver zu bedienen. Eine barrierefreie Website zeigt gesellschaftliches Engagement und stärkt das Vertrauen und die Loyalität der Kunden.
Barrierefreiheit sollte nicht nur als gesetzliche Pflicht gesehen werden, sondern als ein wichtiger Schritt zu einer gerechten und inklusiven digitalen Welt. Auch wenn du durch das BFSG nicht dazu verpflichtet bist, deine Website barrierefrei zu gestalten, hat eine barrierefreie Website viele Vorteile, die du in Betracht ziehen solltest. Melde dich gerne bei uns und wir unterstützen dich dabei zu prüfen, ob deine Website barrierefrei ist.
Mehr Artikel ansehen Lern uns kennen
Ruf uns an oder schreib uns und gemeinsam
setzen wir dein Projekt um.